1. Allgemeines
Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Geschäftsbedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer
sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
2. Lieferung
Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden. Versandte
Ware reist auf Kosten und Gefahr des Empfängers.
3. Preise
Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gelten die Preise des Tages
des Vertragsabschlusses. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten sind
wir bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tage der Lieferung
berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere,
wenn es sich um Material- und Lohnkostenerhöhungen handelt. Das
Recht auf Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen
nachweislich in unserem Verantwortungsbereich liegen.
4. Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug
in bar fällig. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel
entgegenzunehmen; nehmen wir sie herein, geschieht das nur erfüllungshalber.
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von zwei
Prozent über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
zu verlangen, das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist
nicht ausgeschlossen.Weist der Kunde eine geringere Zinsbelastung
nach, berechnen wir nur diese. Wir können Mahnkosten in Höhe von
€ 5,- € ansetzen. Aufrechnung und Zurückhaltung sind
ausgeschlossen, es sei denn, daß die Aufrechnungsforderung unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware
bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten
gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige
und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt
sind. Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt
nichts als Rücktritt vom Vertrag: dies gilt nicht bei Geschäften
mit Nichtkaufleuten. Bei Geschäften mit gewerblichen Abnehmern und
Vollkaufleuten gelten folgende weiter Bestimmungen:
Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware
nicht befugt, jedoch zur weitere Veräußerung der Vorbehaltsware
im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen
Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er uns hiermit
bereits jetzt ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich
des Veredelungsanteils. Wir werden die Abtretung nicht offenlegen,
solange eine uns erteilte Einziehungsermächtigung nicht widerrufen
ist oder unser Kunde mit einer fälligen Forderung nicht mindestens
zwei Wochen im Verzug ist. In diesen Fällen verpflichtet sich der
Kunde, seinen Geschäftspartnern die Abtretung von sich aus anzuzeigen
und uns unverzüglich seine vollständiger Debitorenliste vorzulegen.
Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner
unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme
in seine Bücher.
Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten
unsere Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als
zehn Prozent, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten
nach unserer Wahl freigeben.
Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nach
Mahnung nicht, sind wir berechtigt,die von uns gelieferte Ware,
montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen.
Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware
an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt,
die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit
wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das
Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort übernehmen, wir sind
auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist
vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.
Wir sind berechtigt, unsere Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu
machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, unser Kunde
ist Nichtkaufmann. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter
Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem
vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen. Bei Rücknahme von Vorbehaltsware
erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.
6. Gewährleistung
Im Rahmen der folgenden Gewährleistungsbedingungen leisten wir
Gewähr auf die Dauer eines Jahres ab Lieferdatum, und zwar für neue
wie für runderneuerte Pkw-Reifen sowie für neue wie für neue Lkw-Reifen.
Sollten unsere Lieferanten uns ausnahmsweise nur sechs Monate Gewähr
leisten, beschränkt sich unsere Gewährleistung für diese Produkte
ebenfalls auf sechs Monate. Bei runderneuerten Lkw-Reifen beträgt
die Gewährleistungsfrist sechs Monate. Ein Reifen, für den Gewährleistung
beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollständig ausgefüllten
Reklamationsformular übersandt werden, um uns die Überprüfung der
Beanstandung des Kunden zu ermöglichen. Bei berechtigter Reklamation
übernehmen wir die Versandkosten.
Bei Ablehnung des Gewährleistungsanspruches werden wir den beanstandeten
Reifen auf unsere Kosten an den Kunden zurücksenden, wenn er das
innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt.
Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten beträgt die Mängelrügefrist sechs
Monate ab Feststellung des Mangels. Bei Geschäften mit Kaufleuten
müssen offensichtliche Mängel innerhalb von acht Werktagen nach
Lieferung (Eingang beim Kunden) gerügt werden, nicht offensichtliche
Mängel spätestens sechs Monate ab Lieferung.
Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen sind sämtliche Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen.
Der Gewährleistungsanspruch
ist nach unsere Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt.
Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt.
Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der
Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung oder
Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen. Wir sind berechtigt,
bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten
Reifens geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung
zu leisten. Der Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift oder Zahlung.
Die Gewährleistung
für gebrauchte Ware ist ausgeschlossen.
Es sind außerdem
sämtliche Ansprüche gegen uns ausgeschlossen, wenn Schäden,
Beeinträchtigungen, Reklamationen oder Mängel ursächlich darauf
zurückzuführen sind, daß
a) die von uns
gelieferte Ware von anderen repariert oder ins sonstige Weise
bearbeitet wurde,
b)
die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware
dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert
worden sind,
c) bei Reifen
der vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten wurde,
d) Reifen einer
vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere
durch
Überschreitender für die Reifengrüße zulässigen Belastung und der
zugeordneten Fahrgeschwindigkeit,
e) Reifen nach
Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch
andere Störungen im Radlauf (z. B. dynamische Unwucht) in ihrer
Leistung beeinträchtigt wurden,
f) Reifen auf
einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder
sonst mangelhaften Felge montiert waren,
g) Reifen durch
äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden
oder äußerer Erhitzung ausgesetzt worden sind,
h) bei einem
Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke
nachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden auf
die Notwendigkeit
hingewiesen,
i) Reifen
vor Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien
gelagert wurden,
j) natürlicher
Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße
Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind,
k) Reifen bei
Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/Wulstbändern,
bei Tubeless-Ausführungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) bzw.
ohne neuen Dichtungsring (Lkw-Schrägschulterreifen) durch den Kunden
oder Dritten montiert wurden.
Streitigkeiten
über Gewährleistungsansprüche und Reklamationsabwicklungen
sollen durch die unabhängige Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel
und Vulkaniseur-Handwerk e. V. beigelegt werden, wenn unser Kunde
oder wir im Einvernehmen mit dem Kunden diese unverzüglich nach
Kenntnis des Streitfalles schriftlich anrufen. Durch die Anrufung
der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die
Dauer des Schiedsverfahrens ist die Verjährung etwaiger Ansprüche
gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht tätig, wenn dies während des
Schiedsverfahrens geschieht. Das Verfahren der Schiedsstelle richtet
sich nach deren Geschäftsordnung, die den Parteien auf Verlangen
von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. Das Schiedsverfahren ist
für beide Parteien kostenlos.
7. Haftung
Wir haften für Schadenersatzansprüche, wenn uns Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigenschaften
zugesichert wurden oder der Schaden durch unseren Verzug oder durch
von uns zu vertretendes Unmöglichwerden entstanden ist.
Wir haften ferner
bei Verletzungen grundlegend wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten
im Sinne des § 9 AGBG). Im übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen
uns ausgeschlossen.
Die Haftungseinschränkung
gilt ferner nicht, falls und soweit wir nach den Bestimmungen des
Produkthaftungsgesetzes oder des Produktsicherheitsgesetzes in Anspruch
genommen werden.
8. Schlußbestimmungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist unser Firmensitz.
Das gilt nicht bei Geschäften mit Nichtkaufleuten.
Telefonische
oder mündliche Absprachen sollen schriftlich bestätigt werden.
Sollten einzelne
Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit
der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nicht.
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